FÖRDERUNG DURCH DAS GKV-BÜNDNIS FÜR GESUNDHEIT

Die Umsetzung von „HaLT – Hart am LimiT“ wird durch öffentliche Mittel (z. B. der Landkreise, Kommunen, Länder) und durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt. Seit 2019 erhält das HaLT-Programm eine Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V (www.gkv-buendnis.de)[1].

Erklärfilm "Die HaLT-Förderung" (6 Minuten)

Förderung des GKV-Bündnisses für Gesundheit

Förderphasen I und II

In den Förderphasen I und II (2019–2022) stand zunächst die Förderung der Qualitätsentwicklung an den HaLT-Standorten und HaLT-Landeskoordinierungsstellen im Fokus.

Die Förderphasen I und II wurden administrativ und organisatorisch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verwaltet, im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V.

Förderphase III

Im Rahmen der Förderphase III (01.07.2023 – 31.12.2026) wird u. a. die Umsetzung von definierten Präventionsmaßnahmen im reaktiven wie auch im proaktiven Baustein unterstützt.

Förderphase III wird verwaltet vom GKV-Bündnis für Gesundheit mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V.

Was umfasst die Förderung?

Die Förderung im Rahmen der Förderphase III umfasst definierte Module bzw. Maßnahmen in Form von Festbeträgen. Förderfähig sind nur solche Module/Maßnahmen, die nicht in Gänze durch Dritte gefördert werden. Die genaue Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen sind abrufbar im internen Login-Bereich des GKV-Bündnisses unter: GKV-SV Box

Förderhöhe

HaLT-proaktiv

Um einer ungleichen Verteilung der Fördermittel entgegenzuwirken, hat das GKV-Bündnis für Gesundheit die finanzielle Förderung in Förderphase III je HaLT-Standort für den proaktiven Baustein auf maximal 25 000 € pro Jahr angesetzt.

Bei Standorten mit mehr als 200 000 Einwohnern/Einwohnerinnen im Einzugsgebiet beträgt die maximale Fördersumme 30 000 € pro Jahr.

Standorte mit mehr als 500 000 Einwohnern/Einwohnerinnen im Einzugsgebiet können einen zusätzlichen höheren Förderbetrag beantragen. Die Höhe wird individuell durch die GKV-Ansprechpersonen im Bundesland festgelegt.

HaLT-reaktiv

Die jährliche Fördersumme im HaLT-reaktiv Baustein entspricht der 2022 verausgabten Fördersumme für HaLT-reaktiv am jeweiligen HaLT-Standort. Ein etwaiger Mehrbedarf ist mit der Antragstellung darzulegen.

Beispiel: Hat ein HaLT-Standort 2022 eine Fördersumme von 15 000€ erhalten, können für 2023 ebenfalls maximal 15 000€ beantragt werden.

Standorte, die erstmalig eine Förderung beantragen, müssen eine Kostenkalkulation vorlegen.

Weiterführende Informationen

Kontakt Projetkträger Jülich

Ansprechpartner für formale und inhaltliche Fragen zur Antragsstellung ist der Projektträger Jülich:

Login-Bereich des GKV-Bündnisses für Gesundheit

Weitere Informationen zur Förderung (Fördergrundsätze, Beschreibung förderfähiger Module) sowie die Förderunterlagen erhalten Sie im Login-Bereich des GKV-Bündnis für Gesundheit: GKV-SV Box

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[1] Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation.